Durch EU Verordnungen zur Transparenz im Marketing, muss Werbung, die auf die EU oder deren verbundene Gebiete oder „Weltweit“ ausgerichtet ist, ab dem 5. Juni 2023 die Möglichkeit, eine Person oder Organisation benennen, die von der Werbeanzeige profitiert („Begünstigte*r“).
Außerdem kann angeben werden, wer die Person bzw. Organisation ist, die für die Werbeanzeige bezahlt („Zahlende*r“), falls die Person oder Organisation von „Begünstigten“ Person/Organisation abweicht oder wenn die Organisation eine Tochtergesellschaft einer größeren Holding Struktur ist.